Personengarantieversicherung

Personengarantieversicherung
Form der  Vertrauensschadenversicherung. Die P. ersetzt Schäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Mitarbeitern der Unternehmen. Sie wird im Normalfall dann abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nur einen bestimmten Personenkreis in die Versicherung einschließen will, der dann durch namentliche Benennung oder durch Zugehörigkeit zur Abteilung oder Funktion festgelegt wird.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Vertrauensschadenversicherung — Vertrauens|schadenversicherung,   Sparte der Kreditversicherung, die vor Schäden schützt, die durch vorsätzliche, schadensersatzpflichtige Handlungen (z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue) von Vertrauenspersonen entstehen. Man unterscheidet… …   Universal-Lexikon

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