Personengarantieversicherung
- Personengarantieversicherung
Form der ⇡ Vertrauensschadenversicherung. Die P. ersetzt Schäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Mitarbeitern der Unternehmen. Sie wird im Normalfall dann abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nur einen bestimmten Personenkreis in die Versicherung einschließen will, der dann durch namentliche Benennung oder durch Zugehörigkeit zur Abteilung oder Funktion festgelegt wird.
Lexikon der Economics.
2013.
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Kreditversicherung — Schutz des Versicherten (Gläubigers) vor Risiken, die dem Kreditgeber entstehen können (bes. unmittelbare Vermögensschäden durch Forderungsausfall). Versicherungsnehmer kann auch der Schuldner sein. Anwendungsgebiete: (1) ⇡… … Lexikon der Economics
Vertrauensschadenversicherung — Veruntreuungsversicherung (schweizerisch); Versicherung des Arbeitgebers gegen Schäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen seiner Mitarbeiter. Umfassender Deckungsumfang: Erstreckt sich auf unmittelbare Vermögensschäden aller Art, bes. durch … Lexikon der Economics